Kom.EMS Check

Der Kom.EMS Check ist eine Arbeitshilfe, mit der die kommunale Verwaltung anhand von 33 Fragen die Qualität ihres bestehenden Energiemanagements prüfen kann. Die Arbeitshilfe zeigt anhand der eingegebenen Antworten Stärken und Schwächen in den einzelnen Handlungsfeldern auf und benennt Ansätze für eine Verbesserung.

Füllen Sie alle Fragen gewissenhaft aus und bewerten Sie mit "offen / teilweise erfüllt / voll" erfüllt. Bei einigen Fragen kann man auch eine prozentuale Bewertung nutzen. Beachten Sie auch den Menübaum rechts, wo weitere Fragen beantwortet werden müssen. Sie haben auch ein Notizenfeld zur Verfügung. Zur Dokumentation können Sie zum Abschluss ein Pdf-Dokument erstellen.

Initiieren, intern kommunizieren

Dieses Kapitel überprüft Fragen zur Initiierung des Energiemanagements in der kommunalen Verwaltung und zu den qualitativen und quantitativen Zielen, die man erreichen möchte. Wichtig dabei ist auch die Einbindung der Beschäftigten.


1.1

Hat die Verwaltungsleitung einen verbindlichen Beschluss zur Einführung eines Energiemanagements gefasst?

1.2

Wurden die Zuständigkeiten bzgl. des Energiemanagements innerhalb der Verwaltung verbindlich definiert und ämterübergreifend organisiert?

1.3

Wurden verbindliche qualitative Ziele zum Energiemanagement definiert?

1.4

Wurden verbindliche quantitative Ziele zum Energiemanagement definiert?

1.5

Wurde eine interne Erstinformation der Beschäftigten zu den Zielstellungen und organisatorischen Abläufen im Rahmen des EM durchgeführt?

1.6

Verfügt die Kommune über ein energie- und klimapolitisches Leitbild?

Organisieren, extern kommunizieren

Dieses Kapitel überprüft Fragen zur Organisation des Energiemanagements in der kommunalen Verwaltung. Die Aufgaben, das Zeitbudget und das Informations- und Beteiligungsrecht. Hilfreich dabei ist die Einführung einer Energieleitlinie.


2.1

Hat die Kommune einen Energiemanager ernannt?

2.2

Hat die Kommune ein Energieteam gegründet?

2.3

Verfügt der Energiemanager über das notwendige Zeitkontingent für EM-bezogene Aufgaben? Richtwerte Zeitkontingent Energiemanagement nach EWZ: < 5.000 EW - 25 % einer Vollzeitstelle (VZS) 5.000 - 10.000 EW -33 % einer VZS 10.001 - 20.000 EW - 50 % einer VZS 20.001 - 50.000 EW - 75 % einer VZS 50.001 - 100.000 EW - 100 % einer VZS > 100.000 EW - 150 % einer VZS

2.4

Ist der Energiemanager bei energierelevanten Fragestellungen mit entsprechenden Rechten ausgestattet? (z.B. Informationsrecht ggü Kämmerei, Beteiligungsrecht bei investiven Entscheidungen, Weisungsbefugnis ggü Betriebspersonal)

2.5

Hat die Verwaltung eine Dienstanweisung Energie mit Grundsätzen zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser verabschiedet?

2.6

Sind die Zuständigkeiten und Befugnisse bei energieverbrauchsrelevante Prozessen für die Beteiligten in der Dienstanweisung Energie eindeutig festgelegt? (insbesondere Energieteam bestehend aus Energiemanager, Energietechniker, Hausmeister, sonstige Verwaltungsmitarbeiter)

Verstetigung Energiemanagement

Die Verstetigung des Energiemanagements ist eine zwingende Voraussetzung für die Sicherstellung langfristiger Energieeinspar-Erfolge. Dieses Kapitel enthält Fragen zu Prozessen der regelmäßigen Selbstüberprüfung und zur Information der Leitungsebene und der Gremien.


3.1

Führt die Verwaltung jährlich eine Stärken-Schwächen-Analyse in den zentralen Bereichen des Energiemanagements durch? (Energiemonitoring und -controlling, Maßnahmenplanung, Berichtswesen, Optimierung des Liegenschaftsbetriebes, Beschaffung von Energie und Wasser, Planungsvorgaben für Werterhaltung und Sanierung)

3.2

Werden die Ergebnisse der Analyse in einen Maßnahmenplan überführt?

3.3

Stellt der Energiemanager der Verwaltungsleitung jährlich die Ergebnisse der Analyse sowie den Maßnahmenplan vor?

3.4

Stellt der Energiemanager dem politischen Gremium jährlich die Ergebnisse der Analyse sowie den Maßnahmenplan vor?

Energiemonitoring, Controlling und Berichtswesen

Die kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Verbrauchsdaten sowie die Ableitung von Ursachenforschung und Korrektur-Maßnahmen bei Auffälligkeiten ist die Grundlage eines funktionierenden Energiemanagements. Dazu gehören auch die regelmäßige Information der Gremien und Nutzer über die Verbrauchsentwicklung.


4.1

Erfasst und analysiert die Kommune zentral die monatlichen Verbrauchsdaten für Strom, Wärme und Wasser für kommunale Gebäude mit nennenswertem Energieverbrauch?

4.2

Bildet die Kommune liegenschaftsbezogene Verbrauchskennwerte für Strom, Wärme und Wasser und bewertet diese auf Basis von Vergleichskennwerten?

4.3

Nutzt die Kommune eine geeignete Energiemanagement-Software?

4.4

Erstellt die Kommune monatliche Energieberichte für die Gebäudeverwaltung/ Gebäudenutzer?

4.5

Erstellt die Kommune jährliche Energieberichte für die Verwaltungsleitung/ den Gemeinderat?

4.6

Werden die Regelparameter der Gebäudetechnik mindestens halbjährlich auf die gebäudespezifischen Anforderungsprofile der Liegenschaften angepasst? (u.a. Nutzungsprofil, Witterung, Ferienzeiten)

Beschaffung von Energie, Abrechnung Wasser/Abwasser

Auf der Basis einer guten Datenlage (Verbrauchsdaten und Zählerstrukturen) und einer Energiekostenanalyse können bei der Beschaffung optimale Ergebnisse erzielt werden.


5.1

Erfolgte bisher eine Überprüfung der Zählerstruktur und -dimensionierung?

5.2

Erfolgte bisher eine Preisanalyse von Strom und Wärmeträgern auf Basis von Vergleichswerten (z.B. Dt. Städtetag)?

5.3

Werden die Energie-/Wasser-/Abwasserrechnungen von der Kommune überprüft? (u. a. im Vergleich zu eigenen Ablesungen, Wandlerfaktoren,Tarifen, Zählergrößen, Vertragskonformität)

Investive Maßnahmen

Investive bauliche Maßnahmen die sich auf den Energieverbrauch der Liegenschaften auswirken, müssen mit dem Energiemanagement verknüpft werden. Das Energieteam sollte deshalb in die Entscheidungsprozesse eingebunden sein, energieverbrauchsrelevante Beschaffungsmaßnahmen auf Grundlage einer Lebenszykluskosten-Analyse getroffen und der Erfolg der Maßnahmen nach der Umsetzung überprüft werden.


6.1

Werden bei energieverbrauchsrelevanten Investitionsentscheidungen die Lebenszykluskosten berücksichtigt?

6.2

Wird der Energiemanager bzw. das Energieteam in die Entscheidungsprozesse zur Konzeption, Planung und Umsetzung kommunaler Neubau- bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einbezogen?

6.3

Wurden für kommunale Neubau- bzw. Sanierungsmaßnahmen energetische Standards festgelegt, welche sich über den gesetzlichen Mindestanforderungen befinden?

6.4

Verfügt der Energiemanager bzw. das Energieteam über ein Budget, auf welches für kleinere Maßnahmen direkt zugegriffen werden kann?

6.5

Erfolgt eine Sicherstellung der Erreichung energetischer Planungsansätze im Betrieb durch Einregulierung, Monitoring und Optimierung des Anlagenbetriebs?

Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher kommunaler Verbrauchsektor. Daher müssen ihr Betrieb und die Möglichkeiten zur energetischen Optimierung beim Energiemanagement berücksichtigt werden.


7.1

Wurde die Straßenbeleuchtung innerhalb der letzten 15 Jahre umfassend modernisiert?

7.2

Existiert ein Bestandskataster?

7.3

Existiert ein Modernisierungskonzept auf Basis des Bestandskatasters?