Kom.EMS-Neuerungen 2025
- Anpassungen des Dashboards
1.1 Verpflichtende Angabe eines Hauptansprechpartners pro Pfad.
Für jeden Pfad (Classic und Zero), den die Kommune nutzen möchte ist ein Hauptansprechpartner anzugeben. Bei aktivierten Pfaden werden die dazugehörigen Menüpunkte erst freigeschaltet, wenn ein Hauptansprechpartner explizit ausgewählt wird. Andernfalls wird ein kurzer Hinweistext eingeblendet. Aktiviert bedeutet, dass im Auswahlfeld "Wir nutzen Kom.EMS classic" bzw. "Wir nutzen Kom.EMS zero" nicht die Option "nicht" ausgewählt ist.
1.2 Weiterleitung beim Klick auf den Titel eines Themenkataloges
Auf dem Dashboard können im Abschnitt des Pfades Kom.EMS zero Themenkataloge aktuell per Klick auf die Checkbox oder den Titel aktiviert bzw. deaktiviert werden. Nun wird man bei einem Klick auf den Titel direkt auf die entsprechende Seite des Themenkataloges weitergeleitet. Die Funktion der Checkbox bleibt hiervon unberührt.
1.3 Automatische Weiterleitung zum Dashboard nach der Anmeldung
Nach dem Anmelden wird der Benutzer direkt zum Dashbaord weitergeleitet, anstatt zur Seite "Mein Kom.EMS".
- Weitere Filtermöglichkeiten für zugelassene Coaches/Zertifizierer
Ein kommunaler Mitarbeiter kann die Auswahl eines Coaches oder Zertifizierers durch Filtermöglichkeiten einschränken. Zunächst sieht er, wenn er den Reiter „Zugelassene Coaches“ oder „zugelassene Zertifizierer“ im linken Menüband anklickt alle in seinem Bundesland zugelassenen Coaches bzw. Zertifizierer.
Der kommunale Mitarbeiter kann nun die Auswahl durch zwei Möglichkeiten einschränken.
Er sucht einen Coach, dessen Firmenstammsitz im selben Landkreis wie dem der Kommune ist. Oder er sucht einen Coach durch Eingabe einer maximalen Entfernung, wenn er möchte, dass der Firmenstammsitz des Coaches in der Nähe der Kommune ist.
Die Suche erfolgt auf der Basis eines Vergleichs der Postleitzahl der Kommune mit der Postleitzahl des Firmenstammsitzes.
Coaches, die diese Eingaben in Ihrem Coach-Profil nicht vornehmen, werden bei der Filterung nach PLZ oder Entfernung nicht gefunden.
- Anpassungen bezüglich des Kom.EMS Zertifzierungsprozesses
3.1 Benachrichtigung bei Fälligkeit von internen Audits
Alle kommunalen Mitarbeiter, Coaches und Landesvertreter werden per E-Mail benachrichtigt, sobald ein internes Audit fällig ist. Die Benachrichtigung erfolgt immer ein halbes Jahr, sowie vier Wochen vor dem Fälligkeitsdatum. Das Fälligkeitsdatum wird wie folgt berechnet: es wird nach der Erstzertifizierung der aktuell gewählten Qualitätsstufe gesucht. Falls eine gefunden wird, gilt das Ende des darauffolgenden Jahres als erster Stichtag. Bei den darauffolgenden Jahren gilt jeweils immer das Ende des Jahres als nächster Stichtag. Geprüft wird dann jeweils, ob das Datum des letzten internen Audits innerhalb des Zertifizierungsdatums bzw. dem aktuellen Jahresanfang und dem Stichtag des aktuellen Jahres liegt. Wenn nein, wird jeweils ein halbes Jahr und vier Wochen vor dem Stichtag die gewünschte Benachrichtigung versendet, falls das interne Audit zu den jeweiligen Benachrichtigungs-Zeitpunkten noch nicht durchgeführt wurde.
3.2 Auf neue Kommentare von Coaches/Zertifizierern hinweisen
Der Einfachheit halber werden im Folgenden die Kom.EMS Qualitätsstufe des Pfades Kom.EMS classic und die Themenkataloge des Pfades Kom.EMS zero zusammenfassend als Themenkataloge bezeichnet. Wenn ein Coach bzw. Zertifizierer einen neuen Kommentar hinterlegt, werden alle Benutzer, die Zugang zu diesem Kommentar haben, anhand eines Hinweises an dem entsprechenden Menüpunkt des Themenkataloges im Hauptmenü links darauf aufmerksam gemacht. Beim Wechsel auf die Seite des betroffenen Themenkataloges wird das Kapitel und Unterkapitel, sowie das Kommentar-Icon der Anforderung ebenso mit einem Hinweis gekennzeichnet. Der Empfänger des Kommentars bestätigt in einem Kästchen, dass er die Nachricht gelesen hat. Die Markierung wird dann automatisch entfernt.