Kom.EMS-Neuerungen September 2021

30.09.2021

Änderungen Kom.EMS September 2021


Folgende Arbeitshilfen wurden aktualisiert:
  • 3.1.1a_M_Merkblatt_Gebäudepriorisierung
  • 3.3.2a_M_Checkliste Mindestinhalte Gebäudeordner
  • 3.1.1a_M_Tool zur Gebäudeanalyse und -priorisierung in KANN-Arbeitshilfe geändert

Folgende Arbeitshilfen wurden neu erstellt:
  • 3.3.3a_M_Mindestinhalte Erfassung Zählerstruktur
  • 3.3.3a_K_Erfassungsbogen Zählerstruktur Typ 1
  • 3.3.3b_K_Erfassungsbogen Zählerstruktur Typ 2
  • 3.3.3c_K_Übersicht Zählertypen und -informationen
  • 4.4.5b_K_Plakat Energiesparen SAENA
  • 4.4.5a_K_Faltblatt Energiesparen SAENA
  • 4.2.8f_K_Checkliste Wartungsvertrag
  • 5.4.3a_K_Beschaffung von Holzhackschnitzeln und Pellets
  • 6.2.1b_K_Tool_Wirtschaftlichkeitsbetrachtung-Variantenvergleich

Neuregelung Arbeitshilfen:
  • Neue und aktualisierte Arbeitshilfen werden jährlich, immer zum 30.09. des jeweiligen Jahres, eingestellt. Bis dahin werden alle Dokumente gesammelt, sodass nicht unterjährig unkoordiniert Dokumente hochgeladen werden. Zusätzlich dazu werden auf der Kom.EMS-Seite unter "Was gibt es Neues im Programm" alle neuen Arbeitshilfen aufgelistet.
  • Werden Arbeitshilfen aktualisiert und eingestellt, wird nun zusätzlich auch noch das Aktualisierungsdatum im Dateinamen an der jeweiligen Stelle im Kom.EMS mit angegeben. Zusätzlich soll nach dem eigentlichen Namen der Arbeitshilfe das Aktualisierungsdatum eingefügt werden. Damit wird sichergestellt, dass eine Kommune sofort sehen kann, seit wann welche Arbeitshilfe existiert bzw. seit wann sie in der aktuellen Form existiert. Das Format des Datums ist JJJJ_MM.
  • Derzeit erfolgt in den Arbeitshilfen noch keine Dokumentenkontrolle. Wird nun eine Arbeitshilfe aktualisiert oder neu eingeführt, wird auch eine Versionskontrolle in Tabellenform eingefügt.
  • Ein besonderer Fall stellen die Muss-Arbeitshilfen dar, da eine Kommune in jedem Fall die Anforderungen dieser Arbeitshilfen erfüllen muss, um sich erfolgreich zertifizieren zu lassen. Deshalb ist es wichtig, dass Änderungen an Muss-Arbeitshilfen nachvollziehbar sind, und, dass es für Kommunen auch klar ist, welche Arbeitshilfen für sie gültig sind. Deshalb werden im Falle von Muss-Arbeitshilfen sowohl die alte als auch die neue Version im Kom.EMS gelistet. Für sich im Prozess befindliche Kommunen zählt das Datum, an dem auf „im Prozess“ umgestellt wurde, als Referenz. Wird eine Arbeitshilfe eingestellt oder aktualisiert, kann eine sich zu dem Zeitpunkt im Prozess befindende Kommune entscheiden, ob sie die alte oder die neue Muss-Arbeitshilfe benutzt. Sie kann jedoch in jedem Fall mit der alten Arbeitshilfe weiterarbeiten im Rahmen der Zertifizierung. Für Kommunen, die sich neu in den Prozess der Zertifizierung begeben, gelten immer die neuen Dokumente. Insgesamt bedeutet das, dass der aktuelle Stand der Muss-Arbeitshilfen zu dem Zeitpunkt der Umstellung auf „im Prozess“ eingefroren wird. Alte Muss-Arbeitshilfen werden 3 Jahre lang im System zur Verfügung gestellt. Kommunen, die sich in den Prozess begeben, haben also bis zu 3 Jahre Zeit die Zertifizierung auf Basis der älteren, zu dem Zeitpunkt gültigen Bedingungen zu erreichen. Es gelten nach 3 Jahren also automatisch die neuen Versionen.
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